Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

Artikel 27 b

Artikel 27 b

(außer Kraft)

Die verstärkte Zusammenarbeit nach diesem Titel betrifft die Durchführung einer gemeinsamen Aktion oder die Umsetzung eines gemeinsamen Standpunkts. Sie kann nicht Fragen mit militä­rischen oder verteidigungspolitischen Bezügen betreffen.

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