Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

Artikel 8

Artikel 8

Bis zum Inkrafttreten des Beschlusses nach Artikel 305 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verteilen sich die Mitglieder des Ausschusses der Regionen wie folgt:


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Belgien
12
Bulgarien
12
Tschechische Republik
12
Dänemark
9
Deutschland
24
Estland
7
Irland
9
Griechenland
12
Spanien
21
Frankreich
24
Italien
24
Zypern
6
Lettland
7
Litauen
9
Luxemburg
6
Ungarn
12
Malta
5
Niederlande
12
Österreich
12
Polen
21
Portugal
12
Rumänien
15
Slowenien
7
Slowakei
9
Finnland
9
Schweden
12
Vereinigtes Königreich
24

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