Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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PROTOKOLL (Nr. 32)
DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN —
VON DEM WUNSCH GELEITET, gewisse besondere Probleme betreffend Dänemark zu regeln —
SIND über folgende Bestimmungen ÜBEREINGEKOMMEN, die dem Vertrag über die Europäische
Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügt sind:
Ungeachtet der Verträge kann Dänemark seine geltenden Rechtsvorschriften für den Erwerb von
Zweitwohnungen beibehalten.