Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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PROTOKOLL (Nr. 28)
DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN —
UNTER HINWEIS darauf, dass in Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union unter anderen Zielen die Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts und der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten erwähnt ist und dass dieser Zusammenhalt zu den in Artikel 4
Absatz 2 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufgeführten
Bereichen gehört, in denen die Union über geteilte Zuständigkeit verfügt,
UNTER HINWEIS darauf, dass der Dritte Teil Titel XVIII über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt insgesamt die Rechtsgrundlage für die Konsolidierung und Weiterentwicklung der Unionstätigkeit im Bereich des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts, einschließlich der Schaffung eines neuen Fonds, darstellt;
UNTER HINWEIS darauf, dass in Artikel 177 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Einrichtung eines Kohäsionsfonds vorgesehen ist,
IN ANBETRACHT dessen, dass die EIB erhebliche und noch steigende Beträge zugunsten der ärmeren
Gebiete ausleiht;
IN ANBETRACHT des Wunsches nach größerer Flexibilität bei den Regelungen für die Zuweisung...