Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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PROTOKOLL (Nr. 26)
DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN —
IN DEM WUNSCH, die Bedeutung der Dienste von allgemeinem Interesse hervorzuheben —
SIND über folgende auslegende Bestimmungen ÜBEREINGEKOMMEN, die dem Vertrag über die
Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügt sind: