Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

Artikel 1

Artikel 1

Die in Artikel 126 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten

Referenzwerte sind:

  • 3 % für das Verhältnis zwischen dem geplanten oder tatsächlichen öffentlichen Defizit und dem

Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen,

  • 60 % für das Verhältnis zwischen dem öffentlichen Schuldenstand und dem Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen.

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