Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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PROTOKOLL (Nr. 12)
DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN –
IN DEM WUNSCH, die Einzelheiten des in Artikel 126 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit festzulegen –
SIND über folgende Bestimmungen ÜBEREINGEKOMMEN, die dem Vertrag über die Europäische
Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügt sind: