Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Artikel 14
Artikel 14 (ex-artikel 15)
Das Europäische Parlament und der Rat legen durch Verordnungen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren nach Anhörung der betroffenen Organe das System der Sozialleistungen für die Beamten und sonstigen Bediensteten der Union fest.