TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

Artikel 12

Artikel 12

(1)

Unbeschadet der Artikel 278 und 279 AEUV sowie des Artikels 157 EAG-Vertrag haben Rechtsmittel beim Gericht keine aufschiebende Wirkung.

(2)

Wird gegen eine Entscheidung des Gerichts für den öffentlichen Dienst ein Rechtsmittel eingelegt, so besteht das Verfahren vor dem Gericht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Verfahren. Unter den in der Verfahrensordnung festgelegten Voraussetzungen kann das Gericht nach Anhörung der Parteien ohne mündliches Verfahren entscheiden.

Daten werden geladen...