Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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EUV Kommentar Art. 51 (Protokolle und Anhänge)
Artikel 51
Die Protokolle und Anhänge der Verträge sind Bestandteil der Verträge.
Kommentar Art. 51
Literatur: Cattabriga, Limiti materiali alla revisione comunitaria, Riv.dir.eur. 1994, 245; Heidelmeyer, Untersuchungen zu einer Theorie der Beziehungen zwischen Hauptinstrument und Nebenurkunden völkerrechtlicher Verträge, 1961; Nettesheim, Normenhierarchien im EU-Recht, EuR 2006, 737
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Die Vorschrift stimmt mit der Begriffsbestimmung von Art. 2 lit. a WVRK überein, wonach eine völkerrechtliche Übereinkunft auch in mehreren zusammenhängenden Urkunden enthalten sein kann und ihre Bezeichnung unerheblich ist. Die Anhänge der Verträge sind die Anhänge I u. II zum AEUV, auf die in dessen entsprechenden Vorschriften verwiesen wird. Die Protokolle der Verträge sind die neu den Verträgen beigefügten Protokolle (vgl. Schlussakte II A, ABl. 2007 C 306/232) und die durch den Vertrag von Lissabon geänderten bisherigen Protokolle zu den ex-EU- und EG-Verträgen. Soweit Protokolle zu diesen Verträgen nicht im Vertrag von Lissabon aufgeführt sind, sind sie obsolet oder aus anderen Gründen nicht mehr gültig. Nicht von Art. 51 erfasst, aber als Primärrecht gleichrangig, sind di...