Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Artikel 62c
Artikel 62c
Die Bestimmungen über die Zuständigkeitsbereiche, die Zusammensetzung, den Aufbau und das Verfahren der gemäß dem Artikel 257 AEUV errichteten Fachgerichte werden im Anhang dieser Satzung aufgeführt.