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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

II. Gehalt

Artikel 54

Verbot des Missbrauchs der Rechte

Keine Bestimmung dieser Charta ist so auszulegen, als begründe sie das Recht, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, die darauf abzielt, die in der Charta anerkannten Rechte und Freiheiten abzuschaffen oder sie stärker einzuschränken, als dies in der Charta vorgesehen ist.

II. Gehalt

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Bei Art. 54 handelt es sich um eine Auslegungsregel, die im Wesentlichen einen klarstellenden Charakter hat (Jarass, Art 54, Rn. 1). Die in der GRCh enthaltenen Rechte sollen nicht in einer Weise wahrgenommen werden, die das Ziel der Abschaffung oder der maßlosen Einschränkung der Grundrechte und Grundsätze hat. Eine Festlegung auf eine Schwelle der Verletzung von Art. 54 ist nicht einfach. Erforderlich sein soll kein Bestreben die demokratische Ordnung zu beseitigen. Vielmehr soll es bei der Anwendung des Art. 54 bspw. um die Bekämpfung und Ächtung von ausländerfeindlichen Bestrebungen gehen (Borowsky in Meyer/Bernsdorff, Art. 54, Rn. 11).

Die Rechtsfolge von Art. 54 ist der Ausschluss der Berufung auf die Rechte der GRCh (von Danwitz in Tettinger/Stern, Art. 54, Rn. 3), nicht jedoch ein Verlust des Grundrechts.

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Streitig ist der Um...

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