Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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EUV Kommentar Art. 47 (Rechtspersönlichkeit)
Artikel 47
Die Union besitzt Rechtspersönlichkeit.
Kommentar Art.
Literatur: v. Bogdandy/Nettesheim, Die Verschmelzung der Europäischen Gemeinschaften in der Europäischen Union, NJW 1995, 2324; Busse, Die völkerrechtliche Einordnung der Europäischen Union, 1999; ders., Die Völkerrechtspersönlichkeit der Europäischen Union – Eine völkerrechtliche Komödie in vier Akten, EuBl. 2001, 133; Dörr, Zur Rechtsnatur der Europäischen Union, EuR 1995, 334; Gilsdorf, Die Außenkompetenz der EG im Wandel, EuR 1996, 145; Nöll, Die Völkerrechtssubjektivität der Europäischen Gemeinschaften und deren Bindung an das allgemeine Völkerrecht, 1986; Pechstein/Koenig, Die Europäische Union, 3. Aufl. 2000; Sack, Die Europäische Gemeinschaft als Mitglied internationaler Organisationen, GS Grabitz 1995, 631; Truee, Rechtspersönlichkeit der EU nach den Vertragsänderungen von Amsterdam, ZEuS, 2000, 127.