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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Dokumentvorschau
Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

1. In persönlicher Hinsicht

Artikel 51

Anwendungsbereich

(1)

Diese Charta gilt für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union. Dementsprechend achten sie die Rechte, halten sie sich an die Grundsätze und fördern sie deren Anwendung entsprechend ihren jeweiligen Zuständigkeiten und unter Achtung der Grenzen der Zuständigkeiten, die der Union in den Verträgen übertragen werden.

(2)

Diese Charta dehnt den Geltungsbereich des Unionsrechts nicht über die Zuständigkeiten der Union hinaus aus und begründet weder neue Zuständigkeiten noch neue Aufgaben für die Union, noch ändert sie die in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten und Aufgaben.

1. In persönlicher Hinsicht

2

Normadressaten der GRCh sind nach Abs. 1 S. 1 die Rechtsträger auf EU-Ebene und die MS. Hinsichtlich der Union sind ausdrücklich sämtliche Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen eingeschlossen, die, soweit sie keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, als ausführende Stelle des dahinter stehenden Rechtsträgers gemeint sind (also insbes. die EU selbst, vgl. insoweit die Kommentie...

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