Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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GRCh Kommentar Artikel 48 – Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte
Artikel 48
Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte
(1)
Jeder Angeklagte gilt bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig.
(2)
Jedem Angeklagten wird die Achtung der Verteidigungsrechte gewährleistet.
Artikel 48
1
Art. 48 enthält mit der Unschuldsvermutung und den Verteidigungsrechten zwei hinsichtlich des Schutzbereichs miteinander verwobene, aber selbstständige Grundrechte, die nach den Erl. des Präsidiums Art. 6 Abs. 2, Abs. 3 EMRK entsprechen sollen (ABl. 2007 C 303/17ff., 30).
1. Schutzbereich
2
Die Vorschrift ist als Menschenrecht auf alle Angeklagten anwendbar. Der Angeklagtenbegriff ist auf Grund der Unterschiede in den nationalen Rechtsordnungen autonom auszulegen, da andernfalls der Schutzbereich je nach MS stark variieren würde (vgl. nur die feinen begrifflichen Abschichtungen mit einem sehr engen nationalen Angeklagtenbegriff in § 157 der deutschen StPO). Es lässt sich aus dem Begriff bei der gem. Art. 52 Abs. 3 erforderlichen Auslegung im Lichte von Art. 6 Abs. 2 EMRK („der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte“) zunächst eine Einschränkung des Schutzbereichs auf strafrechtliche Verfahren ableiten. Diese Qualifizierung ist nach der Rspr. des EG...