Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

3. Inhalt und Schranken

Artikel 45

Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit

(1)

Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger haben das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten.

(2)

Staatsangehörigen von Drittländern, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhalten, kann nach Maßgabe der Verträge Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit gewährt werden.

3. Inhalt und Schranken

5

Gewährleistungsinhalt des Grundrechts ist ein subjektiv-rechtlicher Anspruch auf Gewährleistung der freien Änderung und des freien Erhalts eines Aufenthaltsorts, sowie der freien Wahl der Aufenthaltsdauer der Unionsbürger (s. im Einzelnen die Kommentierung zu Art. 21 AEUV). Art. 45 findet seine Konkretisierung und Schranken in den vertraglich geregelten Bedingungen und Grenzen gem. Art. 52 Abs. 2. Diese finden sich zunächst im Vertrag selbst bei den über Art. 21 Abs. 1 AEUV – im Hinblick auf die gebotene enge Auslegung der Ausnahmevorschriften allerdings beschränkt auf jeweils einschlägige Fallkonstellation und nicht im Wege der Gesamtanalogie (missverständlich insoweit EuGH, C-482/01, Orfanopoulos, Slg. 2004, I-5257, Rn. 47) – zur Anwendung kommenden Gründen der Ar...

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