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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

III. Rechtsfolgen

Artikel 38

Verbraucherschutz

Die Politik der Union stellt ein hohes Verbraucherschutzniveau sicher.

III. Rechtsfolgen

5

Der Grundsatz verpflichtet die EU sowie die MS, soweit sie EURecht durchführen. Den Grundrechtsadressaten wird jedoch ein weiter Spielraum eingeräumt.

6

Durch die Formulierung „Politik der Union“ wird sichergestellt, dass der Verbraucherschutz in allen EU-Politiken Beachtung findet (Jarass, § 34 Rn. 14 ff.; Riedel in Meyer/Bernsdorff, Art. 38 Rn. 8).

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