Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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III. Rechtsfolgen
Artikel 38
Verbraucherschutz
Die Politik der Union stellt ein hohes Verbraucherschutzniveau sicher.
III. Rechtsfolgen
5
Der Grundsatz verpflichtet die EU sowie die MS, soweit sie EURecht durchführen. Den Grundrechtsadressaten wird jedoch ein weiter Spielraum eingeräumt.
6
Durch die Formulierung „Politik der Union“ wird sichergestellt, dass der Verbraucherschutz in allen EU-Politiken Beachtung findet (Jarass, § 34 Rn. 14 ff.; Riedel in Meyer/Bernsdorff, Art. 38 Rn. 8).