Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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II. Schutzbereich
Artikel 38
Verbraucherschutz
Die Politik der Union stellt ein hohes Verbraucherschutzniveau sicher.
II. Schutzbereich
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Persönlich werden vom Schutzbereich Verbraucher umfasst. Darunter zu verstehen ist jede natürliche Person, die bei ihrem Markthandeln nicht für gewerbliche oder berufliche, sondern nur für private Zwecke tätig ist (EuGH, C-541/99, Cape Snc gegen Idealservice Srl u. C-542/99, Idealservice MN RE Sas, Slg. 2001, I-9049, Rn. 14; Jarass, § 34 Rn. 13).
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Unter Verbraucherschutz ist gem. Art. 169 AEUV der Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher zu verstehen. Des Weiteren dient der Verbraucherschutz der Förderung der Rechte der Verbraucher auf Information und der Bildung von Vereinigungen zur Wahrung ihrer Interessen. Der Begriff wird im EU-Recht jedoch nicht durchgängig einheitlich, sondern eher situations- und problembezogen verwendet (Wichard in Callies/Ruffert Art. 38 Rn. 1 ff.).
So bewegt sich auch das Leitbild des Verbrauchers zwischen dem eines per se aufmerksamen, verständigen und informierten Verbrauchers und dem eines stark schutzbedürftigen „flüchtigen“ Verbrauchers. Abhängig davon, welchem Leitbild m...