Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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I. Hintergrund
Artikel 38
Verbraucherschutz
Die Politik der Union stellt ein hohes Verbraucherschutzniveau sicher.
I. Hintergrund
1
Art. 38 enthält einen Grundsatz und kein einklagbares Recht. Damit soll zur verbraucherfreundlichen Bewusstseinsbildung in der EU beigetragen werden.
2
Art. 38 stützt sich auf Art. 169 AEUV. Sekundärrechtlich ist der Verbraucherschutz bereits umfassend ausformuliert und hat die nationale Gesetzgebung auf diesem Gebiet stark beeinflusst (GRCh/Aktualisierte Erl. v. , wiedergegeben in EuGRZ 2008, 92 ff.; Pilow in Tettinger/Stern Art. 38 Rn. 23 ff.).