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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

I. Hintergrund

Artikel 37

Umweltschutz

Ein hohes Umweltschutzniveau und die Verbesserung der Umweltqualität müssen in die Politik der Union einbezogen und nach dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung sichergestellt werden.

I. Hintergrund

1

Der Umweltschutz gehört zu den zentralen Anliegen der EU. Art. 37 enthält einen Grundsatz, kein einklagbares subjektives Recht. Seine Verankerung dient der Stärkung des Nachhaltigkeitsprinzips in der EU und soll edukatorische als auch bewusstseinsbildende Wirkung auf die EU-O und die Allgemeinheit entfalten.

2

Vom EuGH wird der Umweltschutz zu den wesentlichen Aufgaben der EU gezählt. Bei seinen Urteilen berücksichtigt der EuGH die Rspr. des EGMR zu diesem Thema, wodurch dessen Rspr. bei der Bestimmung der Schutzfunktion der EMRK-Garantien als grundrechtliche Teilgewährleitung des Umweltschutzes eine beachtenswerte Rolle spielt (dazu ausführlicher Rest in Tettinger/Stern Art. 37 Rn. 23 ff.).

3

Gestützt wird Art. 37 auf Art. 3 Abs. 3 EUV, dem die Formulierungen des „hohen Umweltschutzniveaus“ und der „Verbesserung der Umweltqualität“ fast wortgleich entnommen sind. Weiterhin lehnt sich der Grundsatz an die Art. 11 und 191 AEUV, sowie an die Verfassungsbesti...

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