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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

III. Rechtsfolgen

Artikel 36

Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse

Die Union anerkennt und achtet den Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, wie er durch die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten im Einklang mit den Verträgen geregelt ist, um den sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union zu fördern.

III. Rechtsfolgen

4

Der Grundsatz verpflichtet die EU sowie die MS, soweit sie EU-Recht durchführen. Sie haben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten einen diskriminierungsfreien Zugang zu den fraglichen Dienstleistungen sicherzustellen und nicht unangemessen zu behindern. Den Grundrechtsadressaten wird jedoch ein weiter Spielraum eingeräumt.

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Die Klausel „im Einklang mit den Verträgen“ könnte in Zukunft bei der Deregulierung der öffentlichen Daseinsvorsorge eine Rolle spielen und bei Privatisierungen die staatliche Respektierungs- in eine Schutzpflicht umwandeln, um so zu verhindern, dass der Staat sich seiner Verpflichtungen durch Privatisierung entzieht. Demnach wäre der Staat weiterhin für die Einhaltung von Qualitätsstandards in diesem Bereich zuständig (Jarass, § 33 Rn. 25 ff. Riedel in Meyer/Bernsdorf...

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