Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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GRCh Kommentar Artikel 36 – Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse
Artikel 36
Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse
Die Union anerkennt und achtet den Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, wie er durch die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten im Einklang mit den Verträgen geregelt ist, um den sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union zu fördern.
Art. 36
Literatur: s. Gesamtliteratur vor Art. 1 sowie Burgi, Die öffentlichen Unternehmen im Gefüge des primären Gemeinschaftsrechtes, EuR 1998, 261; Frenz, Dienste von allgemeinen wirtschaftlichen Interesse - Neuerung durch Art. 16 EG, EuR 2000, 901; Gärtner, Grenzen der kommunalen Daseinsvorsorge in der europäischen Wettbewerbsordnung, ZEuS 2005, 239