Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
GRCh Kommentar Artikel 33 – Familien- und Berufsleben
Artikel 33
Familien- und Berufsleben
(1)
Der rechtliche, wirtschaftliche und soziale Schutz der Familie wird gewährleistet.
(2)
Um Familien- und Berufsleben miteinander in Einklang bringen zu können, hat jeder Mensch das Recht auf Schutz vor Entlassung aus einem mit der Mutterschaft zusammenhängenden Grund sowie den Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub und auf einen Elternurlaub nach der Geburt oder Adoption eines Kindes.
Art. 33
Literatur: s. Gesamtliteratur vor Art. 1 sowie Dötsch, Soziale Grundrechte - neue Impulse durch EU-Charta, AuA 2001, 362; Zacher, Die Arbeitnehmergrundrechte in einer Europäischen Grundrechtecharta, NZA 2001, 1041