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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

II. Schutzbereich

Artikel 31

Gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen

(1)

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen.

(2)

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit, auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten sowie auf bezahlten Jahresurlaub.

II. Schutzbereich

1. Persönlicher Schutzbereich

4

Persönlich umfasst der Schutzbereich Arbeitnehmer(innen). Darunter versteht der EuGH in st. Rspr., „dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisungen Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält“ (C-94/07, Raccanelli, Slg. 2008, I-5939, m.w.Nachw.). Der Begriff ist unionsrechtlich autonom und unabhängig von der Staatsangehörigkeit (s. Art. 27 Rn. 2).

2. Gewährleistung Abs. 1

5

Der Begriff der „Arbeitsbedingungen“ ist i.S.d. Art. 156 AEUV zu verstehen, der wiederum im Zusammenhang mit Art. 153 AEUV zu sehen ist. Hiernach ist der Begriff der Arbeitsbedingungen eng auszulegen, es sind die nicht entgeltlichen Elemente der Gegenleistung des Arbeitgebers für die erlangte Arbeitsleistung zu verstehen. In Anlehnung an Art. 6 der RL...

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