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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

II. Schutzbereich

Artikel 30

Schutz bei ungerechtfertigter Entlassung

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten Anspruch auf Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung.

II. Schutzbereich

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Der persönliche Schutzbereich umfasst Arbeitnehmer(innen). Darunter versteht der EuGH in st. Rspr., „dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisungen Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält“ (C-94/07, Raccanelli, Slg. 2008, I-5939, m.w.Nachw.). Der Begriff ist unionsrechtlich autonom und unabhängig von der Staatsangehörigkeit (s. Art. 27 Rn. 2).

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Unter Entlassung versteht man die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch und auf Initiative des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer. Ob in der Person des Arbeitnehmers liegende oder betriebsbedingte Gründe zur Entlassung des Arbeitnehmers geführt haben, ist dabei unerheblich.

Ungerechtfertigt ist eine Entlassung, wenn kein sachlicher Grund vorliegt oder sie gegen gesetzliche Verbote oder Diskriminierungsverbote verstößt. In Anlehnung an den Anhang zu Art. 24 Nr. 3 der Europäischen Sozialcharta ...

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