Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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I. Hintergrund
Artikel 30
Schutz bei ungerechtfertigter Entlassung
Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten Anspruch auf Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung.
I. Hintergrund
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Der Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung stützt sich auf Art. 24 der revidierten Europäischen Sozialcharta.
Primärrechtlich hat der Schutz der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsvertrages in Art. 153 AEUV seinen Niederschlag gefunden.
Sekundärrechtlich konkretisiert ist der Schutz durch die RL 2001/23/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen, sowie die RL 80/987/EWG, geändert durch die RL 2002/74/EG, zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (GRCh/Aktualisierte Erl. v. , wiedergegeben in EuGRZ 2008, 92 ff.).