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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

I. Hintergrund

Artikel 29

Recht auf Zugang zu einem Arbeitsvermittlungsdienst

Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zu einem unentgeltlichen Arbeitsvermittlungsdienst.

I. Hintergrund

1

Den Zugang zu einem unentgeltlichen Arbeitsvermittlungsdienst als Grundrecht zu verbriefen, stellt ein verfassungsrechtliches Novum dar. Die durch die Globalisierung sich verändernden Rahmenbedingungen von Arbeit sowie der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit in Europa, kristallisieren sich hier im Versuch des Verfassungsgebers diesen Phänomenen zu begegnen und sie rechtlich zu steuern.

2

Nach den Erl. des Präsidiums stützt sich Art. 29 auf Art. 1 Abs. 3 der Europäischen Sozialcharta sowie auf Nr. 13 der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer (GRCh/Aktualisierte Erl. v. , wiedergegeben in EuGRZ 2008, 92 ff.). Diese Sichtweise ist bei Nr. 13 GSG in der Lit. auf Kritik gestoßen, der bzgl. Kollektivverhandlungen und Kollektivmaßnahmen eine andere Zielrichtung hätte. Hingegen wird auf Nr. 6 Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte verwiesen, die einen unentgeltlichen Zugang zu Arbeitsämtern statuiert. Weiterhin steht das Grundrecht in einem engen Verhältnis zu Titel IX AEUV üb...

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