Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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GRCh Kommentar Artikel 29 – Recht auf Zugang zu einem Arbeitsvermittlungsdienst
Artikel 29
Recht auf Zugang zu einem Arbeitsvermittlungsdienst
Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zu einem unentgeltlichen Arbeitsvermittlungsdienst.
Art. 29
Literatur: s. Gesamtliteratur vor Art. 1 sowie Dötsch, Soziale Grundrechte - neue Impulse durch EU-Charta, AuA 2001, 362; Losch/Radau, Die soziale Verfassungsaufgabe der Europäischen Union, NVwZ 2003, 1440; Zacher, Die Arbeitnehmergrundrechte in einer Europäischen Grundrechtecharta, NZA 2001, 1041