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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

I. Hintergrund

Artikel 27

Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Unternehmen

Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder ihre Vertreter muss auf den geeigneten Ebenen eine rechtzeitige Unterrichtung und Anhörung in den Fällen und unter den Voraussetzungen gewährleistet sein, die nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten vorgesehen sind.

I. Hintergrund

1

Art. 27 ist Ausdruck des Gedankens, dass Dialog förderlicher ist als Konfrontation. Er dient der Prävention und soll zur Transparenz und Rationalität von Entscheidungen beitragen (Lang in Tettinger/Stern Art. 27 Rn. 6; Lang, in Stern/Tettinger, 309).

2

Das Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Unternehmen findet sich ebenfalls in Art. 21 der revidierten Europäischen Sozialcharta sowie in Nr. 17 und 18 der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer. Primärrechtlich ist weiterhin ein Schutz über die Art. 154 und Art. 155 AEUV gewährleistet. Sekundärrechtlich konkretisiert wird dieser Schutz in der RL 2002/14/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbei...

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