Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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GRCh Kommentar Artikel 27 – Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Unternehmen
Artikel 27
Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Unternehmen
Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder ihre Vertreter muss auf den geeigneten Ebenen eine rechtzeitige Unterrichtung und Anhörung in den Fällen und unter den Voraussetzungen gewährleistet sein, die nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten vorgesehen sind.
Art. 27
Literatur: s. Gesamtliteratur vor Art. 1 sowie Däubler, EU-Grundrechte-Charta und kollektives Arbeitsrecht, AuR 2011,380; Dötsch, Soziale Grundrechte - neue Impulse durch EU-Charta, AuA 2001, 362; Zacher, Die Arbeitnehmergrundrechte in einer Europäischen Grundrechtecharta, NZA 2001, 1041