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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

III. Rechtsfolge

Artikel 25

Rechte älterer Menschen

Die Union anerkennt und achtet das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.

III. Rechtsfolge

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Die EU hat Maßnahmen zu unterlassen, die der Zielsetzung des Schutzbereiches widersprechen. Der Ermessensspielraum, inwieweit Maßnahmen zur Förderung der Zielsetzung zu erlassen sind, ist weit (Jarass, § 28 Rn. 7).

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