Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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GRCh Kommentar Artikel 25 – Rechte älterer Menschen
Artikel 25
Rechte älterer Menschen
Die Union anerkennt und achtet das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.
Art. 25
Literatur: s. Gesamtliteratur vor Art. 1