Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

III. Rechtfertigung

Artikel 20

Gleichheit vor dem Gesetz

Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich.

III. Rechtfertigung

7

Die Voraussetzungen für eine Rechtfertigung werden von der Rspr. nicht stringent angewendet (Hölscheidt in Meyer/Bernsdorff, Art. 20 Rn. 16). Erwartet wird ein objektives Kriterium, infolgedessen ein sachlicher Grund für eine Ungleichbehandlung vorliegen muss. Die Notwendigkeit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung ist strittig und wurde vom EuGH nicht durchgehend angewendet (wie EuGH, C-370/88, Marshall, Slg. 1990, I-4071 Rn. 24).

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