Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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I. Hintergrund
Artikel 20
Gleichheit vor dem Gesetz
Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich.
I. Hintergrund
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Die Gewährleistungen des Art. 20 stützen sich auf das in allen Verfassungen verankerte Rechtsprinzip, das auf europäischer Ebene durch den EuGH aufgegriffen wurde und dieses als Grundprinzip des EU-Rechts angesehen hat (GRCh/Aktualisierte Erl. v. , wiedergegeben in EuGRZ 2008, 92 ff.).