Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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GRCh Kommentar Artikel 20 – Gleichheit vor dem Gesetz
Artikel 20
Gleichheit vor dem Gesetz
Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich.
Art. 20
Literatur: s. Gesamtliteratur vor Art. 1 sowie Bleckmann, Der Gleichheitssatz beim Zusammenwirken des Europäischen Gemeinschaftsrechts mit dem nationalem Recht, NJW 1985; Cirkel, Gleichheitsrechte im Gemeinschaftsrecht, NJW 1998, 3332; Kischel, Zur Dogmatik des Gleichheitssatzes in der Europäischen Union, EuGRZ 1997, 1