Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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GRCh Kommentar Artikel 18 – Asylrecht
Artikel 18
Asylrecht
Das Recht auf Asyl wird nach Maßgabe des Genfer Abkommens vom und des Protokolls vom über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie nach Maßgabe des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden „die Verträge“) gewährleistet.
Art. 18
Literatur: s. Gesamtliteratur vor Art. 1 sowie Peek, Die zukünftige Entwicklung des europäischen Einwanderungs- und Asylrechts, ZAR 2008, 258; Schieffer, Die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten in den Bereichen Asyl und Einwanderung, 1998; Schmahl, Die Vergemeinschaftung der asylrechtlichen Entscheidungsgrundlagen, ZAR 2002, 43; Wollenschläger, Das Asyl- und Einwanderungsrecht der EU, EuGRZ 2001, 354