zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

III. Eingriff und Rechtfertigung des Eingriffs

Artikel 16

Unternehmerische Freiheit

Die unternehmerische Freiheit wird nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten anerkannt.

III. Eingriff und Rechtfertigung des Eingriffs

1. Eingriff

6

Ein Eingriff in das Grundrecht des Art. 16 ist gegeben, wenn die unternehmerische Freiheit erheblich beschränkt oder unmöglich gemacht wird. Dabei ist zwischen direkten und mittelbaren Eingriffen zu unterscheiden.

Als direkter Eingriff kommt etwa ein staatliches Verbot des Betreibens in Betracht. Fraglich ist die Eingriffsqualität von Rechtsakten, deren Zweck sich nicht in erster Linie auf die Beschränkung der Unternehmensfreiheit richtet. In einem solchen Fall hängt die Eingriffsqualität des Handelns davon ab, ob die Maßnahme „hinreichend direkte und bedeutsame Auswirkungen auf die freie Berufsausübung“ (EuGH, C-435/02, Axel Springer AG v Zeitungsverlag Niederrhein GmbH & Co. Essen KG u. C-103/03, Hans-Jürgen Weske, Slg. 2004, I-8663, Rn.49) entfaltet (Jarass, Art. 16 Rn. 13).

So bedeutete etwa die Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes und die damit verbundene Abschaffung von Zollformalitäten, dass Unternehmen...

Daten werden geladen...