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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

I. Hintergrund

Artikel 14

Recht auf Bildung

(1)

Jede Person hat das Recht auf Bildung sowie auf Zugang zur beruflichen Ausbildung und Weiterbildung.

(2)

Dieses Recht umfasst die Möglichkeit, unentgeltlich am Pflichtschulunterricht teilzunehmen.

(3)

Die Freiheit zur Gründung von Lehranstalten unter Achtung der demokratischen Grundsätze sowie das Recht der Eltern, die Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen, weltanschaulichen und erzieherischen Überzeugungen sicherzustellen, werden nach den einzelstaatlichen Gesetzen geachtet, welche ihre Ausübung regeln.

I. Hintergrund

1

Die Gewährleistung des Bildungsrechts und des Rechts des Bildungswesens enthält verschiedene Grundrechte. In Abs. 1 ist ein Recht auf Bildung sowie Aus- und Weiterbildung kodifiziert. Dieses umfasst als einheitliches Grundrecht in Abs. 2 die Garantie einer unentgeltlichen Teilnahme am Pflichtschulunterricht.

Innerhalb von Abs. 3 befinden sich zwei eigenständige Grundrechte. Im ersten Halbsatz ist das Grundrecht der Privatschulfreiheit garantiert. Der zweite Halbsatz enthält ein auf die Gestaltung des Unterrichts gerichtetes Erziehungsrecht der Eltern.

2

Das Recht auf Bildung als zentr...

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