Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

I. Hintergrund

Artikel 13

Freiheit von Kunst und Wissenschaft

Kunst und Forschung sind frei. Die akademische Freiheit wird geachtet.

I. Hintergrund

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Die Freiheit der Kunst und Wissenschaft wird in den Erl. des Konventspräsidiums zu Art. 13 in erster Linie aus der Gedankenfreiheit und der Freiheit der Meinungsäußerung abgeleitet (GRCh/Aktualisierte Erl. v. , wiedergegeben in EuGRZ 2008, 92 ff.).

Selbst wenn Kunst und Wissenschaft nicht als strukturgleich anzusehen sind, ist das Grundrecht als einheitliches Grundrecht zu verstehen (Ruffert in Callies/Ruffert, Art. 13 Rn. 1). Dies kann auch aus der Formulierung des Art. 13 geschlossen werden.

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