Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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GRCh Kommentar Artikel 13 – Freiheit von Kunst und Wissenschaft
Artikel 13
Freiheit von Kunst und Wissenschaft
Kunst und Forschung sind frei. Die akademische Freiheit wird geachtet.
Art. 13
Literatur: s. Gesamtliteratur vor Art. 1 sowie Britz, Die Freiheit der Kunst in der Europäischen Kulturpolitik, EuR 2004, 1; Fink, Gewährt das Recht der Europäischen Gemeinschaft den wissenschaftlichen Hochschulen grundrechtliche Freiheit?, EuGRZ 2001, 193