Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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GRCh Kommentar Artikel 7 – Achtung des Privat- und Familienlebens
Artikel 7
Achtung des Privat- und Familienlebens
Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation.
Kommentar Artikel 7
Literatur: s. Gesamtliteratur vor Art. 1 sowie Kugelmann, Der Schutz privater Individualkommunikation nach der EMRK, EuGRZ 2003, 16; Tettinger/Geerlings, Ehe und Familie in der europäischen Grundrechtsordnung, EuR 2005, 419; Wolf, Ehe und Familie in Europa, EuR 2005, 721