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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Dokumentvorschau
Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

EUV Kommentar Art. 40 (Verhältnis zu anderen Vorschriften)

Artikel 40

(ex-Artikel 47 EUV)

Die Durchführung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik lässt die Anwendung der Verfahren und den jeweiligen Umfang der Befugnisse der Organe, die in den Verträgen für die Ausübung der in den Artikeln 3 bis 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufgeführten Zuständigkeiten der Union vorgesehen sind, unberührt.

Ebenso lässt die Durchführung der Politik nach den genannten Artikeln die Anwendung der Verfahren und den jeweiligen Umfang der Befugnisse der Organe, die in den Verträgen für die Ausübung der Zuständigkeiten der Union nach diesem Kapitel vorgesehen sind, unberührt.

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 47 EUV

Kommentar Art. 40

1

Die Vorschrift stellt klar, dass die Durchführung der GASP die Anwendung der Verfahren und den Umfang der Befugnisse der Organe entsprechend der „klassischen“ EU-Zuständigkeiten nach den Art. 3–6 AEUV und umgekehrt unberührt lässt. Für die GASP gelten insoweit besondere Grundlagen und Verfahren, für sie gelten die „allgemeinen“ Verfahren nicht.

2

Die bisherigen Verträge enthielten in ex-Art. 47 EUV eine ähnliche Kollisionsnorm, die den b...

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