Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

GRCh Kommentar Artikel 2 – Recht auf Leben

Artikel 2

Recht auf Leben

(1)

Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.

(2)

Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.

Kommentar Artikel 2

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