Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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I. Hintergrund
Artikel 1
Würde des Menschen
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.
I. Hintergrund
1
Die Aufnahme der Menschenwürdegarantie in die Charta der Grundrechte ist eine Errungenschaft der jüngsten Zeit. Sie ist Ausdruck des von Roman Herzog in seiner Antrittsrede formulierten Ziels des Konvents, einen „am Menschen orientierten, für die Würde des Menschen eintretenden Geist in der Union zu verwirklichen“ (Bernsdorff/Borowsky, S. 111). Die Konventsmitglieder hatten bei der Niederlegung der Menschenwürde in der Charta einerseits die grausamen und menschenverachtenden Vorgehensweisen der faschistischen Regime in der jungen Vergangenheit Europas vor Augen, andererseits sollte eine Regelung geschaffen werden, die aktuellen Gefahren für den Menschen, etwa aus dem Bereich der Biotechnologie, entgegentritt (Borowsky in Meyer/Bernsdorff, Art. 1 Rn. 6).
2
In den Erläuterungen zur Charta wird die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, die die Menschenwürde in ihrer Präambel mit den Worten „…da die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und ihrer gleichen und unveräußerlichen Rechte die Grundlage der Freih...