Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Kommentar Art. 350 (Zusammenschluss der Benelux-Staaten)
Artikel 350
(ex-Artikel 306 EGV)
Die Verträge stehen dem Bestehen und der Durchführung der regionalen Zusammenschlüsse zwischen Belgien und Luxemburg sowie zwischen Belgien, Luxemburg und den Niederlanden nicht entgegen, soweit die Ziele dieser Zusammenschlüsse durch Anwendung der Verträge nicht erreicht sind.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 306 EGV
Kommentar Art. 350
Literatur: Bleckmann, Die Benelux-Wirtschaftsunion, ZaöRV 1962, 239; Oberesch, Die wirtschaftliche Integration der Benelux-Staaten, 1983; Rasquin, Considérations sur la clause Benelux, Revue Benelux 1982/3, 57; Wouters/Vidal, Towards a rebirth of Benelux?, Revue belge de droit international 2007, 533.
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Art. 350 regelt das Verhältnis der EU zur Belgisch-Luxemburgischen Wirtschaftsunion, die 1922 in Kraft getreten ist, und zum Benelux-Wirtschaftsraum, der 1948 in Kraft getreten ist. Nach Revision 2008 nennt sich der Zusammenschluss nun Benelux-Union (www.benelux/int/pdf/pdf_fr/act/20080617_nieuwverdrag_fr.pdf) und will sich, ggf. in Zusammenarbeit mit den Nachbarregionen Nordrhein-Westfalen, Franz. Flandern und Ardennes-Champagne, auf die Zusammenarbeit in d...