Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Kommentar Art. 347 (Schutzmaßnahmen)
Artikel 347
(ex-Artikel 297 EGV)
Die Mitgliedstaaten setzen sich miteinander ins Benehmen, um durch gemeinsames Vorgehen zu verhindern, dass das Funktionieren des Binnenmarkts durch Maßnahmen beeinträchtigt wird, die ein Mitgliedstaat bei einer schwerwiegenden innerstaatlichen Störung der öffentlichen Ordnung, im Kriegsfall, bei einer ernsten, eine Kriegsgefahr darstellenden internationalen Spannung oder in Erfüllung der Verpflichtungen trifft, die er im Hinblick auf die Aufrechterhaltung des Friedens und der internationalen Sicherheit übernommen hat.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 297 EGV
Kommentar Art. 347
Literatur: André, Zoll auf Rüstungsware!? EuZW 2010, 157; Bohr, Schutznormen im Recht der EG, 1994; Dürr, Das Handelsembargo im Gemeinschaftsrecht, Economy 1993, 199; Hummer, Das griechische Embargo, FS-Everling, Bd. I, 1995, 511; Koutrakos, Is Article 297 a „Reserve of Sovereignty“?, CMLRev. 2000, 1339; Meng, Die Kompetenz der EG zur Verhängung von Wirtschaftssanktionen gegen Drittländer, ZaöRV 1982, 780; Reuter, Außenwirtschafts- und Exportkontrollrecht Deutschland/Europäische Union, 1995; Schneider, Wirtschaftssanktionen, 1999; St...