Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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II. Verhältnis zu anderen Bestimmungen
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Mit der Schaffung einer GASP (Art. 23–47 EUV) hätten die Art. 346–348 weitgehend obsolet werden können. Allerdings werden weiterhin zahlreiche nationale Maßnahmen der MS mit Art. 346 begründet, da insbes. 346 von den MS „äußerst weit ausgelegt wird“, was zu einer Aufsplitterung des EU-Verteidigungsmarktes in viele Einzelmärkte führt (vgl. Pacerau/Schwab, 2007, 166 und Khan in Geiger/Khan/Kotzur, 2010, Art. 346, Rn. 2, der von einer „extensiven Anwendung“ spricht).