Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Kommentar Art. 342 (Sprachenregelung)
Artikel 342
(ex-Artikel 290 EGV)
Die Regelung der Sprachenfrage für die Organe der Union wird unbeschadet der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom Rat einstimmig durch Verordnungen getroffen.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 290 EGV
Kommentar Art. 342
Literatur: Ackermann, Das Sprachenproblem im europäischen Primär- und Sekundärrecht und der Turmbau zu Babel, WRP 2000, 807; Braselmann, Übernationales Recht und Mehrsprachigkeit, EuR 1992, 55; Gundel, Zur Sprachenregelung bei den EG-Agenturen – Abschied auf Raten von der Regel der „Allsprachigkeit“ der Gemeinschaft im Verkehr mit dem Bürger, EuR 2001, 776; Hilpold, Die europäische Sprachenpolitik – Babel nach Maß, EuR 2010, 695; Huber, Deutsch als Gemeinschaftssprache, BayVBl. 1992,1; Kelz, Mehrsprachigkeit und Sprachenpolitik, Baden-Baden, 2002; Oppermann, Das Sprachenregime der Europäischen Union – reformbedürftig? Ein Thema für den Post-Nizza-Prozess, ZEuS 2001, 1; ders., Reform der EU-Sprachenregelung, NJW 2001, 2663; Pescatore, Recht in einem mehrsprachigen Raum, ZEuP 1998, 1; Schloßmacher, Die Amtssprachen in den Organen der EG. Status und Funktion, 1996; Witt, Probleme der EU-Sprac...