Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Artikel 342
Artikel 342
(ex-Artikel 290 EGV)
Die Regelung der Sprachenfrage für die Organe der Union wird unbeschadet der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom Rat einstimmig durch Verordnungen getroffen.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 290 EGV