Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Kommentar Art. 334 (Kohärenzangebot)
Artikel 334
(ex-Artikel 27a bis 27e, 40 bis 40b und 43 bis 45 EUV sowie ex-Artikel 11 und 11a EGV)
Der Rat und die Kommission stellen sicher, dass die im Rahmen einer Verstärkten Zusammenarbeit durchgeführten Maßnahmen untereinander und mit der Politik der Union im Einklang stehen, und arbeiten entsprechend zusammen.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 27aEUV
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 27b EUV
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 27c EUV
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 27d EUV
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 27e EUV
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 40 EUV
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 40a EUV
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 40b EUV
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 43 EUV
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 44 EUV
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 45 EUV
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 11 EGV
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 11a EGV
Kommentar Art. 334
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Die Vorschrift enthält in Übereinstimmung mit ex-Art. 45 EUV die Verpflichtung von Rat und KOM, sicherzustellen, dass die Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit mit den Politike...